Invalidität mit soziokulturellem Hintergrund
Die Invalidenversicherung (IV) deckt Gesundheitsschäden, die zu Erwerbsunfähigkeit führen, worunter laut einem präzisierenden neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) «soziokulturelle Umstände nicht zu begreifen sind». Damit Invalidität vorliegt, braucht es in jedem Fall «ein medizinisches Substrat, das (fach)ärztlicherseits schlüssig festgestellt wird und nachgewiesenermassen die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit wesentlich beeinträchtigt».
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare