„Wer einem Dritten eine Grube gräbt...“
Zur Wiederholung und Vertiefung: Fallösung im Privatrecht
Stellvertretung (sog. Duldungs- und Anscheinsvollmacht, falsus procurator) - klassisches Bauherrenmodell/Generalunternehmervertrag - Ungerechtfertigte Bereicherung – Geschäftsführung ohne Auftrag - Einbau (Art. 671 ff. ZGB) - guter Glaube - Bauhandwerkerpfandrecht (Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare