Kein Referendum gegen Luftfahrt-Staatsvertrag möglich
1998 haben auf Wunsch der Bundesrepublik Deutschland Gespräche mit der Schweiz über die Schaffung einer staatsvertraglichen Rechtsgrundlage für die Ausübung der Flugsicherung im deutschen Hoheitsgebiet und die Regelung der durch den An- und Abflugverkehr verursachten Lärmbelastungen begonnen. Am 18. Oktober 2001 wurde ein entsprechender Staatsvertrag unterzeichnet. Der allfällige Genehmigungsbeschluss der Bundesversammlung unterliegt nicht dem fakultativen Referendum. Staatsvertrag und Botschaft des Schweizerischen Bundesrates sind im Bundesblatt vom 30. April 2002 im Volltext abrufbar.
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