La réglementation antidopage du Mouvement Olympique et sa mise en œuvre par le Tribunal Arbitral du Sport (TAS) ne violent pas le droit communautaire de la concurrence
Die EU-Kommission hat eine Beschwerde zweier wegen Dopingvergehen gesperrter Schwimmer als unbegründet zurückgewiesen und bestätigt, dass die Antidoping-Regeln des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) und des Weltschwimmerbandes Fédération Internationale de Natation (FINA), sowie ihre Anwendung bei Sportsschiedsgericht (TAS) in Lausanne keine Wettbewerbsbeschränkung darstellen.
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