Neues vom Bundesgericht zur Frage der Verwendung von Gemeindenamen als Domänennamen («montana.ch» und «luzern.ch»)
Das Bundesgericht hat mit Urteilen vom 23. Juli 2002 entschieden, dass die Domänennamen «montana.ch» und «luzern.ch» der Gemeinde Montana im Wallis bzw. der Stadt Luzern zum ausschliesslichen Gebrauch zustehen. In diesem Zusammenhang sind zahlreiche Fragen bezüglich des Streitwerts eines Domänennamens, der Gleichnamigkeit der im Streit stehenden Parteien, des Einflusses des unter einem Domänennamen abrufbaren Inhalts einer Webseite auf die Verwechslungsgefahr, der Verwirkung und des Anspruchs auf Übertragung eines Domänennamens höchstrichterlich beantwortet worden.
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