Besserer Schutz für Adoptivkinder
Verordnungensänderungen im Hinblick auf das Inkrafttreten des Haager Adoptionsübereinkommen
Die Schweiz unterstützt die internationalen Bestrebungen für einen besseren Schutz von Adoptivkindern. Am 1. Januar 2003 treten das Haager Adoptionsübereinkommen sowie das für dessen Umsetzung notwendige Bundesgesetz und Änderungen des Zivilgesetzbuches in Kraft. Die erforderlichen Anpassungen auf Verordnungsstufe hat der Bundesrat am 29. November 2002 verabschiedet.
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