Senkung des Beitragssatzes an die Arbeitslosenversicherung
Der Bundesrat hat am 29. November 2002 auf Antrag des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes beschlossen, die Inkraftsetzung der 3. Revision des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (AVIG) auf der Beitragsseite vorzuziehen und die Lohnbeiträge per 1. Januar 2003 auf 2.5 Prozent und 1 Prozent für den Solidaritätsbeitrag zu senken.
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