Überarbeitete EBK-Wegleitungen im Bereich Anlagefonds
Die EBK hat alle Wegleitungen im Bereich Anlagefonds revidiert. Einzige Ausnahme bildet die «Wegleitung für Gesuche betreffend die Genehmigung des Fondsreglementes eines schweizerischen Anlagefonds, Bewilligung als Fondsleitung und Bewilligung als Depotbank», die schon letztes Jahr überarbeitet wurde.
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