Zulässige innerkirchliche Justiz
Streit um Ansprüche eines abgewählten Pfarrers
Das in der früheren Bundesverfassung ausdrücklich verankerte Verbot der geistlichen Gerichtsbarkeit schliesst laut einem Urteil des Bundesgerichts eine kirchliche Rechtsprechung nicht aus, bei der kirchliches Recht auf interne Angelegenheiten angewendet wird.
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