Übermässige Vertragsfesseln – Geänderte höchstrichterliche Praxis
Eine an sich zulässige vertragliche Bindung, deren Ausmass als «übermässig» erachtet werden muss, verstösst entgegen der bisherigen Praxis des Bundesgerichts nicht gegen die guten Sitten, sondern gegen das Recht der Persönlichkeit.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare