ETH in prozessualer Fussangel gefangen
Weizen-Freisetzungsversuch in Lindau einstweilen gestoppt
Der von der ETH Zürich in Lindau geplante Freisetzungsversuch mit gentechnisch modifizierten Weizenpflanzen kann einstweilen nicht durchgeführt werden. Die beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hängige Beschwerde eines Ehepaars, das in der Nachbarschaft des Versuchsgeländes Landwirtschaft betreibt, erhält auf Grund eines Entscheids des Bundesgerichts ihre aufschiebende Wirkung zurück, die ihr das Departement entzogen hatte. Der für die ETH folgenschwere Entscheid ist auf gravierende Verfahrensmängel zurückzuführen, die das UVEK und das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) zu verantworten haben.
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