Schweiz ratifiziert den Rechtshilfevertrag mit Italien
Italienische Rechtsprechung hat Klarheit geschaffen
Der Bundesrat ratifiziert den bilateralen Rechtshilfevertrag mit Italien. Mehrere Entscheide höherer italienischer Gerichtsinstanzen haben die bisherigen Bedenken bezüglich der italienischen Auslegung und Anwendung des Zusatzvertrages und des einschlägigen Anwendungsgesetzes ausgeräumt. Der Zusatzvertrag zum Europäischen Rechtshilfeübereinkommen vereinfacht und beschleunigt das Rechtshilfeverfahren zwischen den beiden Staaten und ermöglicht damit eine effizientere Bekämpfung der internationalen Kriminalität.
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