Streit um interne Unterlagen der Bankenkommission
Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) muss im Rahmen eines gegen ehemalige Organe und Revisoren der Genfer Kantonalbank geführten Strafverfahrens den kantonalen Untersuchungsbehörden nicht uneingeschränkt interne Unterlagen aushändigen, wie aus einem Urteil des Bundesgerichts hervorgeht, das in dem zum Teil heftigen Streit um Rechtshilfe das – möglicherweise nur vorläufig – letzte Wort hatte.
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