«tauchschule-dortmund.de» ist wettbewerbswidrig
Urteil (18 O 70/02) des LG Dortmund vom 24. Okt. 2002
Die Verwendung des Domain-Namens «tauchschule-dortmund.de» ist aufgrund der Hinzufügung des Städtenamens irreführend im Sinne des § 3 UWG. Es wird der falsche Eindruck erweckt, es handle sich um die führende bzw. einzige Tauchschule in Dortmund. Zudem wolle der Betreiber der Tauchschule vom Goodwill des Namens des Stadt Dortmund profitieren. Das Urteil (18 O 70/02) des Landgerichts Dortmund wird nachstehend im Volltext wiedergegeben.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare