Förderung des Selbstbestimmungsrechts
EJPD schickt den Expertenentwurf für eine Totalrevision des Vormundschaftsrechts in die Vernehmlassung
Das Vormundschaftsrecht soll grundlegend erneuert und unseren heutigen Verhältnissen und Anschauungen angepasst werden. Insbesondere soll das Selbstbestimmungsrecht schwacher und hilfsbedürftiger Personen gefördert werden. Der Bundesrat hat am 25. Juni das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, den Bericht und den von einer Expertenkommission erarbeiteten Vorentwurf für eine Revision des Zivilgesetzbuches in die Vernehmlassung zu schicken. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Januar 2004.
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