Im Irrtum über HIV-Infizierung
Bundesgericht fordert Therapieplatz oder Haftentlassung
Ein 39-jähriger Schweizer muss auf Geheiss des Bundesgerichts aus der Sicherheitshaft entlassen werden, falls für ihn kein Therapieplatz gefunden wird. Der Mann war im vergangenen Juni vom Zürcher Obergericht verurteilt worden, weil er ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt hatte, obwohl er sich HIV-infiziert wähnte (NZZ 24. 6. 03).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare