Unterstellung von Investmentgesellschaften unter das Geldwäschereigesetz (GwG)
Die Kontrollstelle hat am 19. Dezember 2003 ihren Entscheid zur Frage der Unterstellung von Investmentgesellschaften unter das Geldwäschereigesetz veröffentlicht. Danach sind Investmentgesellschaften als Finanzintermediäre im Sinn des Geldwäschereigesetzes zu betrachten und diesem demzufolge unterstellt.
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