Konkubinatspaar mit Kind unter einem Dach
Keine Sozialhilfe bei ausreichendem Einkommen des Partners
Lebt ein Paar mit einem gemeinsamen Kind zusammen, darf laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts von einem stabilen Konkubinatsverhältnis ausgegangen werden, und zwar unabhängig davon, wie lange die Lebensgemeinschaft schon besteht. Das hat zur Folge, dass Mutter und Kind in solcher Situation keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, wenn der Partner und Vater für den Lebensunterhalt aufzukommen vermag.
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