Gewalt in der Ehe und in der Partnerschaft wird von Amtes wegen verfolgt
Bundesrat setzt Gesetzesänderung auf den 1. April 2004 in Kraft
In Zukunft werden Delikte, die in häuslichen Gemeinschaften begangen werden, nicht mehr auf Antrag, sondern von Amtes wegen verfolgt. Der Bundesrat hat beschlossen, die entsprechenden Änderungen im Strafgesetzbuch auf den 1. April 2004 in Kraft zu setzen.
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