Deutscher Gesetzentwurf zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung
Das Bundeskabinett hat am 10. März 2004 auf Vorschlag der Bundesjustizministerin den Gesetzentwurf zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung in das Strafgesetzbuch beschlossen.
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