Einfache Regeln für die Teilung eingezogener Vermögenswerte
Bundesrat setzt das «Sharing-Gesetz» auf den 1. August 2004 in Kraft
Eingezogene Vermögenswerte werden künftig nach einfachen und klaren Regeln unter den am Strafverfahren beteiligten Behörden aufgeteilt. Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte auf den 1. August 2004 in Kraft gesetzt.
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