Justitias Türe bleibt zu
Streit um Einbürgerung in Bürglen
Das Bundesgericht ist nicht auf die staatsrechtliche Beschwerde eines Ausländers eingetreten, dem die Politische Gemeinde Bürglen (TG) am 25. November 2002 die Einbürgerung verweigert hatte. Er beschwerte sich zunächst erfolgreich beim Departement für Justiz und Sicherheit des Kantons Thurgau, das ihm im Juni vergangenen Jahres das Bürgerrecht der Gemeinde Bürglen zusprach.
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