Späte Nachwehen des WEF 2001
Die Verhinderung der Anreise eines Journalisten war zulässig
Das Bundesgericht hat zwei staatsrechtliche Beschwerden eines Journalisten abgewiesen, der im Januar 2001 von der Bündner Kantonspolizei vorübergehend daran gehindert worden war, im Postauto zum WEF (World Economic Forum) nach Davos zu reisen. Vier der fünf zuständigen Richter gelangten nach öffentlicher Beratung des Urteils zum Schluss, das Vorgehen der Polizei sei angesichts der damaligen Gefahrenlage und besonders mit Blick auf die Gewaltakte im Vorjahr durchaus verhältnismässig gewesen. Einig war sich das Gericht darin, dass es um einen singulären Einzelfall gehe, aus dem sich kein Freipass zugunsten der Polizei ableiten lasse.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare