Atypische Innerortsstrecken?
25 km/h zu schnell ist zu viel
Wer die Höchstgeschwindigkeit innerorts um 25 oder mehr km/h überschreitet, muss ungeachtet der konkreten örtlichen Verhältnisse wegen einer groben und nicht bloss wegen einer einfachen Verletzung von Verkehrsregeln bestraft werden. Diese von der bundesgerichtlichen Rechtsprechung entwickelte Regel (vgl. BGE 123 II 37 und 106) gilt laut einem neuen Urteil auch, wenn es nicht um die generelle Innerortsgeschwindigkeit von 50 km/h geht, sondern um eine signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Wie es sich verhält, wenn innerorts eine Tempolimite von 70 oder 80 km/h signalisiert ist, bleibt im Urteil offen.
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