Angriff auf Privattarife in Spitälern gescheitert
Echte Mehrleistungen anerkannt
Höhere Tarife für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung von Privatpatienten in staatlichen Spitälern sind laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts zulässig: Weil damit Leistungen abgegolten werden, die über das hinausgehen, was mit der obligatorischen Grundversicherung abgedeckt wird, kommt der gesetzliche Tarifschutz nicht zum Tragen.
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