(Un)heimlicher Ausstand
Problematisches Verhalten von Richtern gegenüber «Aufruf ans Volk»
Das Bundesgericht ist auf eine staatsrechtliche Beschwerde des Gründers der massiv gegen die Justiz agierenden Westschweizer Bewegung «Aufruf ans Volk» nicht eingetreten. Der Beschwerdeführer hatte die Entschädigung für seinen amtlichen Rechtsvertreter beanstanden wollen, der ihn in einem Strafverfahren wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und vorsätzlicher Brandstiftung vor einem Bezirksgericht der Waadt verteidigt hatte.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare