Kein Urheberrechtsschutz für computertechnische Entfremdung einer Fotografie
Urteil (4 U 51/04) des OLG Hamm vom 24. August 2004
Nach den Ausführungen des Oberlandesgerichts Hamm im Urteil 4 U 51/04 vom 24. August 2004 besitzt eine bloss computertechnisch entfremdete Fotografie nicht die erforderliche Gestaltungshöhe, um Urheberrechtsschutz geniessen zu können. Urheberrechtlichen Lichtbilderschutz und Schutz nach UWG lehnte das OLG ebenso ab.
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