Lockerung der Lex Koller auf 1. April 2005
Bundesrat setzt Gesetzesrevision in Kraft
Der Erwerb von börsenkotierten Anteilen an einer Immobiliengesellschaft durch Personen im Ausland ist künftig nicht mehr bewilligungspflichtig. Der Bundesrat hat am 4. März 2005 die entsprechende Gesetzesänderung auf den 1. April 2005 in Kraft gesetzt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare