Revidierte Regelung im Bereich der Ad hoc-Publizität
Ab 1. Juli 2005 gilt an der SWX Swiss Exchange im Bereich der Ad hoc-Publizität (Art. 72 Kotierungsreglement [KR]) eine revidierte Regelung. Die Ad hoc-Publizität soll gewährleisten, dass Emittenten die Öffentlichkeit in fairer und transparenter Weise frühzeitig über massgebliche Entwicklungen und Veränderungen im Unternehmen informieren. Nach ihrer Einführung im Jahr 1996 wurde die Bestimmung nun erstmals grundlegend überarbeitet.
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