Kanton Tessin verurteilt
Ungerechtfertigte Untersuchungshaft
Der Kanton Tessin muss einem Unternehmer, der 1987 während über fünf Monaten ungerechtfertigt in Untersuchungshaft sass und dabei nicht korrekt behandelt wurde, Entschädigung und Genugtuung in Höhe von 125´000 Franken bezahlen. Das Bundesgericht hiess am Dienstag nach mehrstündiger Verhandlung und Urteilsberatung eine Klage des Betroffenen teilweise gut.
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