Kein Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider bei Urheberrechtsverletzungen durch Dritte – Mitteilung des OLG Frankfurt
Ein Internet-Access-Provider ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Namen und die Anschrift eines Internetnutzers mitzuteilen, der im Internet Musikdateien zum Herunterladen anbietet und dadurch Urheber- oder sonstige Rechte Dritter verletzt. So schreibt es das OLG Frankfurt am Main in seiner Pressemitteilung zum Urteil des 11. Zivilsenats vom 25.01.2005 – 11 U 51/04.
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