Härte gegenüber weicher Pornografie
Konsequenzen für den eigenen Internetauftritt?
Das Bundesgericht bewertet auch eher harmlose erotische Darstellungen als weiche Pornografie und will sie vom Internet verbannen, sofern kein wirksamer Jugendschutz gewährleistet ist. Einen solchen gibt es auf der bundesgerichtlichen Webseite nicht, obwohl dort auch Urteilstexte mit eher härteren Inhalten veröffentlicht werden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare