Entschädigung für missbräuchliche Entlassung
Kantone dürfen Bezifferung der Klageforderung verlangen
Das kantonale Prozessrecht darf ohne weiteres vorschreiben, dass eine Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung (Art. 336a Obligationenrecht) in der gegen den Arbeitgeber gerichteten Klageschrift auf einen bestimmten Betrag beziffert wird. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, das präzisierend auf die bisherige Rechtsprechung verweist (BGE 116 II 215).
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