Willkür bei der Beurteilung der ärztlichen Haftung und der Würdigung von Gutachten
Bei der rechtlichen Beurteilung der ärztlichen Tätigkeit spielen Gutachten eine massgebende Rolle. Bereits der medizinische Sachverhalt stellt für die Gerichte oftmals eine Herausforderung dar. Wenn dann zusätzlich die Gutachten Mängel aufweisen oder die Gutachten gar in der gleichen Frage zu verschiedenen Schlüssen kommen, muss das Gericht die Gutachten bewerten. Das Bundesgericht hat klargestellt, unter welchen Umständen eine ärztliche Sorgfaltspflichtverletzung objektiv vorwerfbar und zudem kausal ist. Zudem seien dem Gutachter lediglich Sachfragen zu unterbreiten. Das Gericht darf in Fachfragen nur aus triftigen Gründen von der Meinung des Gutachters abweichen und muss diese Abweichungen begründen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Sachverhalt
- II. Erwägungen des Bundesgerichts
- III. Bemerkungen
- 1. Allgemeines
- 2. Zur ärztlichen Sorgfaltspflichtverletzung
- 3. Zur finanziellen Zumutbarkeit von Massnahmen
- 4. Abweichen von ärztlichen Gutachten
- 5. Fazit
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