Kürzung der Renten von Witwe und Waise
Unfall mit Alkohol und ohne Gurt
Kürzt oder verweigert die Unfallversicherung ihre Leistungen wegen eines Selbstverschuldens, muss dies von der Pensionskasse nicht ausgeglichen werden. Das gilt laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) in Luzern auch dann, wenn Leistungen an Hinterbliebene gekürzt werden, die ihrerseits kein Verschulden am Unfall trifft.
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