Jusletter

Mahnung vor Betreibung

Ausstehende Prämien bei der Krankenversicherung

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: fel., Mahnung vor Betreibung, in: Jusletter 20. Juni 2005
Krankenkassen müssen ausstehende Prämien und Kostenbeteiligungen mahnen und dann den Versicherten betreiben. Das ergibt sich aus einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG), mit dem eine Unklarheit in der Krankenversicherungsverordnung beseitigt wird (Art. 9 Abs. 1).

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