Willkürlicher Kostenspruch
Zweitletzte Nachwehen des Fraumünsterpostraubs
In dem von zwei Staatsanwälten gegen eine ehemalige Mitarbeiterin der Zürcher Staatsanwaltschaft angestrengten Ehrverletzungsverfahren hat das Kassationsgericht des Kantons Zürich der Angeklagten zu Unrecht Verfahrenskosten und eine fünfstellige Parteientschädigung auferlegt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare