Änderungen am urheberechtlichen «Folgerecht» in Deutschland
Neue Chancen für den deutschen Kunstmarkt
Das Bundeskabinett hat am 25. Januar den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Folgerechts beschlossen. Das Folgerecht gibt bildenden Künstlerinnen und Künstlern einen Anspruch, am Erlös beteiligt zu werden, wenn ihre Werke (z.B. Gemälde, Zeichnungen oder Plastiken) unter der Beteiligung von Kunsthändlern, Auktionshäusern oder Kunstgalerien weiterverkauft werden. Mit dem Gesetz wird eine Europäische Richtlinie über das Folgerecht in nationales Recht umgesetzt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare