Deutscher Gesetzesentwurf zur Änderung des Genossenschaftsrechts und zur Einführung der Europäischen Genossenschaft
Das deutsche Bundeskabinett hat am 25. Januar 2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts beschlossen. So sollen insb. Gründungen erleichtert, Corporate Governance-Ideen eingeführt und die Kapitalbeschaffung erleichtert werden.
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