Weko stellt Untersuchung über Axpo Vertriebspartnerschaften ein
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 19. Dezember 2005 die Untersuchung über die Axpo Vertriebspartnerschaften eingestellt. Sie kam zum Schluss, dass die entsprechenden Verträge der Axpo Vertriebs AG und der Kantonswerke AEW Energie AG, Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau AG, Elektrizitätswerk des Kantons Zürich und St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG nicht gegen das Kartellgesetz verstossen. Die übrigen beanstandeten Verhaltensweisen haben die Parteien im Laufe des Verfahrens aufgehoben.
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