Jusletter

Suva mit Video-Auge

Zulässiger Einsatz eines Detektivs

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: fel., Suva mit Video-Auge, in: Jusletter 24. April 2006
Sofern in einem Streit darüber, ob ein Unfall bleibende Gesundheitsschäden ausgelöst hat oder nicht, die Haftpflichtversicherung das Opfer durch einen Privatdetektiv überwachen lässt, darf die Suva die aus der Überwachung stammenden Ermittlungsberichte und Videobänder als Beweismittel verwenden.

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