Kein Menschenrecht auf Hanfkraut-Konsum
Liberalisierung ist politischer Entscheid
Das Hanfkraut bleibt dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt, und der Konsum von Cannabis ist damit weiterhin strafbar.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare