«schweiz.ch» – Anmerkungen zum Expertenentscheid vom 24. Mai 2006
Mit Entscheid vom 24. Mai 2006 hat der WIPO-Experte Dr. Thomas Legler, Rechtsanwalt in Genf, dem Gesuch der schweizerischen Eidgenossenschaft auf Übertragung der Domainnamen «schweiz.ch», «suisse.ch» und «svizzera.ch» stattgegeben. Im vorliegenden Beitrag werden einige besonders interessante Aspekte dieses Entscheids kurz beleuchtet, insbesondere bezüglich der Anwendung des Namensrechts und des Wappenschutzgesetzes auf die Bezeichnungen «Schweiz», «Suisse» und «Svizzera» sowie bezüglich der verfahrensrechtlichen Bedeutung der Voraussetzung der klaren Verletzung eines Kennzeichenrechts.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Zusammenfassung
- 2. Bestand eines Kennzeichenrechts an «Schweiz», «Suisse», «Svizzera»?
- 2.1 Namensrecht
- 2.2 Wappenschutzgesetz
- 3. Verwechslungsgefahr
- 4. Verwirkung
- 4.1 Verfahren
- 4.2 Verwirkung
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare