Immobilien-Leasing ohne Förmlichkeit
Grundsätzlich keine öffentliche Beurkundung erforderlich
Der Immobilien-Leasing-Vertrag ist laut einem Urteil des Bundesgerichts nicht auf eine Eigentumsübertragung gerichtet und kann deshalb ohne Beachtung weiterer Formvorschriften abgeschlossen werden.
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