Praxisänderung zugunsten der Ärzte
Rückforderungen der Kassen wegen unwirtschaftlicher Behandlung
Das EVG hat im Zusammenhang mit dem den Krankenkassen von Gesetzes wegen zustehenden Recht, für unwirtschaftliche Behandlungen erbrachte Versicherungsleistungen von den Ärzten zurückzufordern, eine wichtige Änderung seiner Rechtsprechung beschlossen. Künftig soll die Wirtschaftlichkeit nicht mehr für Arzthonorare und Medikamentenkosten getrennt geprüft werden, sondern im Rahmen einer auf den Gesamtkostenindex abstellenden umfassenden Würdigung.
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