Nationalitätsbedingte Erhöhung der Autoversicherungsprämien
Kurzbegutachtung eines Einzelfalls von grundlegender Tragweite
Praktisch alle Autoversicherungsgesellschaften pflegen die Nationalität des Lenkers als Kriterium für die Bildung von Gefahrenklassen und damit für die Prämienbemessung zu berücksichtigen. Die vorliegende Abklärung kommt zum Schluss, dass die Verwendung dieses Kriteriums rechtswidrig ist. Es liegt insbesondere ein Verstoss gegen die Bestimmungen der Versicherungsaufsichtsgesetzgebung vor, was ein Einschreiten des Bundesamts für Privatversicherung erforderlich macht.
Inhaltsverzeichnis
- § 1 Ausgangslage, Problemstellung und Vorgehen
- § 2 Die Festlegung von Versicherungsprämien in der Praxis
- I. Im Allgemeinen
- II. In der Motorhaftpflichtversicherung im Besonderen
- § 3 Die Festlegung der Versicherungsprämien aus (grund-)rechtlicher Sicht
- I. Grundsatz der Gestaltungsfreiheit
- II. Schranken der Gestaltungsfreiheit
- A. Gesetzliche Schranken
- 1. Vertragsrecht
- 2. Recht der Versicherungsaufsicht
- 3. Zwischenergebnis
- B. Aus grundrechtlicher Sicht
- 1. Völkerrechtliche Diskriminierungsverbote
- a) UN-Pakt II
- b) EMRK
- c) RDK
- d) Zusammenfassung
- 2. Rechtsgleichheit und Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung
- a) Allgemeiner Gleichheitssatz oder Diskriminierungsverbot?
- b) Wirkung des Diskriminierungsverbots unter Privaten?
- c) Art der Wirkung des Diskriminierungsverbots unter Privaten?
- III. Fazit
- § 4 Schlussfolgerungen
- I. Im Fall «A.»
- 1. Ausgangslage
- 2. Beurteilung der nationalitätsbedingten Prämienerhöhung
- II. Allgemeine Würdigung
- Bibliographie
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