Sexuell belästigter Mann
Entschädigung und Schmerzensgeld nach missbräuchlicher Entlassung
Es bleibt bei einer Entschädigung von sechs Monatslöhnen und einer Genugtuungssumme von 10 000 Franken für einen männlichen Angestellten, der zunächst von seiner Vorgesetzten sexuell belästigt und danach entlassen worden war.
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