Schengenassoziierung erfordert Änderung der Betäubungsmittelverordnung
Der Bundesrat hat eine Änderung der Betäubungsmittelverordnung verabschiedet, welche die Regelungen der Ein- und Ausfuhr von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten durch kranke Reisende den Anforderungen des Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommen anpasst.
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