Die Kommissionen nach Art. 62d Abs. 2 StGB und die Gehörsrechte der betroffenen Straftäter
Bemerkungen aus Anlass eines Urteils des Kantonsgerichts Baselland
Bei Straftätern, die mit besonders gewalttätigem oder gefährlichem Handeln aufgefallen sind, werden für die Abklärung des Rückfallrisikos hierzulande seit rund zehn Jahren Fachkommissionen beigezogen. Diese Kommissionen stehen unter anderem aus verfahrensrechtlichen Gründen in der Kritik. Der Autor reagiert mit seinem Beitrag auf ein Urteil des Kantonsgerichts Baselland, das dieser Kritik Rechnung getragen hat.
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