Rayonverbot als Druckmittel
Ausgrenzung eines renitenten Ausländers bestätigt
Ausländer, die sich behördlichen Anordnungen wiederholt und beharrlich widersetzen, können mit einem Rayonverbot belegt werden. Die Ausgrenzung kann laut Bundesgericht durchaus geeignet sein, Betroffene zur Kooperation oder zur Ausreise zu bewegen.
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